Die Schweiz gilt als tollwutfrei, allerdings wurden vereinzelt Fälle von Fledermaustollwut registriert. In den umliegenden Ländern ist Tollwut nicht ausgerottet. Daher ist es obligatorisch, dass Hunde spätestens drei Wochen vor einem Grenzübertritt in und aus der Schweiz gegen Tollwut geimpft werden.
Symptome der Tollwut:
Zu den typischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung gehören Wesensveränderungen, vermehrtes Speicheln ohne erkennbaren Grund und Krämpfe.
Übertragung:
Tollwut wird hauptsächlich durch Bissverletzungen von infizierten Tieren übertragen.
Wichtiger Hinweis zur Einfuhr von Hunden:
Die Einfuhr eines Hundes ohne gültige Tollwutimpfung in die Schweiz hat tiefgreifende Konsequenzen. Es drohen strenge Sanktionen, einschließlich Quarantäne, Rücksendung oder Euthanasie des Tieres.
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