16. Dezember 2024

Tollwut bei der Katze

Tollwut in der Schweiz:
Die Schweiz gilt als tollwutfrei, allerdings wurden vereinzelt Fälle von Fledermaustollwut registriert. In den umliegenden Ländern ist Tollwut nicht ausgerottet. Daher ist es obligatorisch, dass Katzen spätestens drei Wochen vor einem Grenzübertritt in und aus der Schweiz gegen Tollwut geimpft werden.

Symptome der Tollwut:
Zu den typischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung gehören Wesensveränderungen, vermehrtes Speicheln ohne erkennbaren Grund und Krämpfe.

Übertragung:
Tollwut wird hauptsächlich durch Bissverletzungen von infizierten Tieren übertragen.

Wichtiger Hinweis zur Einfuhr von Katzen:
Die Einfuhr einer Katze ohne gültige Tollwutimpfung in die Schweiz hat tiefgreifende Konsequenzen. Es drohen strenge Sanktionen, einschließlich Quarantäne, Rücksendung oder Euthanasie des Tieres.

Für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an!